Hardware Handling Vereinbarung hgc Villach
Hardware Handling Vereinbarung
der hgc Hotellerie & Gastronomie Consulting Gruppe Österreich (im nachfolgenden kurz „hgc GROUP“ genannt)
Geltung
Die gegenständliche Vereinbarung gilt für jegliche Leistungserbringung seitens der hgc GROUP im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von der hgc GROUP angenommenen Auftrages und deren gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausnahmslos nicht anerkannt und gelten nur, wenn sich die hgc Villach diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern daher nicht als Zustimmung zu von den gegenständlichen Bedingungen abweichenden Regelungen. Die gegenständliche Vereinbarung gilt auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.
Behebung von Windows- und Hardwarefehlern
Die Anpassungs- bzw. Einstellungsarbeiten im Bereich der Software „heremas Stechuhr“ bzw. „heremas Terminal“ sind kostenfrei. Alle Arbeiten betreffend des Betriebssystems werden, wenn durch die hgc GROUP durchgeführt bzw. beauftragt, mit einem Satz von € 20,00 pro begonnener Viertelstunde verrechnet.
Austausch von Geräten aufgrund von Hardware- oder Betriebssystemproblemen
Der Austausch eines Geräts innerhalb der Garantie wird, sofern von der hgc Villach durchgeführt, mit ein Pauschale von € 100,00 verrechnet. In der Austauschleistung sind Garantieabwicklung, Installation des neuen Gerätes, Einrichtung der Software „heremas Terminal“ am neuen Gerät, Lieferung und Porto enthalten. Nicht inkludiert ist der Austausch der Wandhalterung, des Peripheriegerätes (Fingerprintreader, Venenscanner,…) und/oder nicht zum Gerät zugehörige Utensilien (zB Netzwerkkabel). Der Austausch von Geräten nach Ablauf der Garantie ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Es gelten soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht.
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Die HGC GROUP ist ein Unternehmen mit mehreren Standorten in Österreich, darunter Villach, Zell am See, Ried im Zillertal, Innsbruck und Wien. Wir setzen uns dafür ein, Unternehmen in der Hotellerie und Gastronomie zu unterstützen und stellen dafür verschiedene Tools und Plattformen zur Verfügung. Wenn Sie als Unternehmer unsicher sind, welche Leistungen von HGC für Sie am besten geeignet sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Sie können uns über verschiedene Kontaktmöglichkeiten erreichen, um weitere Informationen zu erhalten.
Wir legen großen Wert auf die Unterstützung von Arbeitnehmern in der Gastronomie und Gastwirtschaft in Österreich. Wir bieten Unterstützung bei der Personalsuche, Zeiterfassung und Gehaltsabrechnung. Unser ausgewähltes und fachkundiges Team steht Ihnen bei Fragen rund um das Personal gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns als Unternehmen oder bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die angegebenen Kontaktinformationen zu kontaktieren und um Hilfe zu bitten.
Als Unternehmen sind wir stolz darauf, zahlreiche österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer in ganz Österreich zu unterstützen. Wenn Sie uns kontaktieren, können wir Ihnen helfen, die richtigen Tools und Plattformen auszuwählen und bei der Verwaltung Ihres Personals zu unterstützen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen zu helfen.