
Kündigungsfristen in Hotellerie & Gastronomie
Laut Veröffentlichung der WKO (Fachverband Gastronomie) kann nach einer aktuellen Studie der KMU-Forschung Austria (im Auftrag der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich) eindeutig belegt werden, dass es sich bei Hotel- und Gastgewerbe um Saisonbranchen handelt und somit kann, gemäß § 1159 Abs 2 und Abs. 4 (siehe oben), eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Gewerkschaft ist hier anderer Ansicht (Hotellerie – keine Saisonbranche, Gastronomie Beibehaltung bzw. Verbesserung der alten Rechtlage).
Somit bleibt nach Rechtansicht des gastgewerblichen Fachverbands die bisherige kollektivvertragliche Kündigungsfrist (14 Tage) mit keinem bestimmten Kündigungstermin weiterhin bestehen.
Gleichzeitig rät aber die WKO in Ihrer Veröffentlichung, solang noch keine gesicherte Judikatur vorliegt, eine Klausel für den Kündigungstermin zum 15. oder Letzten des Kalendermonats in den Vertrag aufzunehmen. Diese Klausel haben wir bereits bei Eintritten und Änderungen ab Herbst 2021 in den Verträgen vereinbart.
Der Beitrag der HGC GROUP vom 23. September 2021 bezieht sich auf die Kündigungsfristen in der Hotellerie und Gastronomie. Die Wirtschaftskammer Österreich hat in einer Studie festgestellt, dass es sich bei diesen Branchen um Saisonbranchen handelt und somit gemäß § 1159 Abs 2 und Abs. 4 eine abweichende Regelung getroffen werden kann. Die Gewerkschaft hat jedoch eine andere Ansicht und fordert die Beibehaltung oder Verbesserung der alten Rechtslage.
Die kollektivvertragliche Kündigungsfrist beträgt in diesen Branchen 14 Tage ohne bestimmten Kündigungstermin. Der gastgewerbliche Fachverband ist der Ansicht, dass diese Kündigungsfrist weiterhin bestehen bleibt. Allerdings rät die WKO dazu, eine Klausel für den Kündigungstermin zum 15. oder Letzten des Kalendermonats in den Vertrag aufzunehmen, bis eine gesicherte Judikatur vorliegt.
Die HGC hat bereits reagiert und diese Klausel in ihre Verträge aufgenommen, die ab Herbst 2021 eingetreten oder geändert wurden. Mit dieser Maßnahme sollen Unsicherheiten vermieden werden und eine klare Regelung für alle Beteiligten geschaffen werden.
Die Kündigung von Mitarbeitern ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein wichtiger Aspekt und muss sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Eine klare Regelung bezüglich der Kündigungsfristen ist hierbei unerlässlich, um Konflikte und Unsicherheiten zu vermeiden. Die HGC reagiert auf die Empfehlungen der WKO und setzt diese um, um ihren Mitarbeitern eine transparente und faire Arbeitsumgebung zu bieten.
Der Beitrag auf der HGC-Website behandelt die Kündigungsfristen in der Hotellerie und Gastronomie und beruft sich auf eine Studie der KMU-Forschung Austria im Auftrag der Fachverbände. Obwohl die Gewerkschaft eine andere Ansicht vertritt, bleibt laut dem gastgewerblichen Fachverband die bisherige kollektivvertragliche Kündigungsfrist (14 Tage) ohne bestimmten Kündigungstermin weiterhin bestehen. Die WKO rät jedoch dazu, eine Klausel für den Kündigungstermin zum 15. oder Letzten des Kalendermonats in den Vertrag aufzunehmen, bis eine gesicherte Judikatur vorliegt. Diese Klausel wurde bereits in den Verträgen für Eintritte und Änderungen ab Herbst 2021 vereinbart. Der Beitrag informiert somit die Mitarbeiter der Hotellerie und Gastronomie über die geltenden Kündigungsfristen und gibt ihnen einen Einblick in die derzeitige rechtliche Lage.
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