
Kündigungsfristen ab Oktober 2021 in Hotellerie & Gastronomie
Laut Veröffentlichung der WKO (Fachverband Gastronomie) kann nach einer aktuellen Studie der KMU-Forschung Austria (im Auftrag der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich) eindeutig belegt werden, dass es sich bei Hotel- und Gastgewerbe um Saisonbranchen handelt und somit kann, gemäß § 1159 Abs 2 und Abs. 4 (siehe oben), eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Gewerkschaft ist hier anderer Ansicht (Hotellerie – keine Saisonbranche, Gastronomie Beibehaltung bzw. Verbesserung der alten Rechtlage).
Somit bleibt nach Rechtansicht des gastgewerblichen Fachverbands die bisherige kollektivvertragliche Kündigungsfrist (14 Tage) mit keinem bestimmten Kündigungstermin weiterhin bestehen.
Gleichzeitig rät aber die WKO in Ihrer Veröffentlichung, solang noch keine gesicherte Judikatur vorliegt, eine Klausel für den Kündigungstermin zum 15. oder Letzten des Kalendermonats in den Vertrag aufzunehmen. Diese Klausel haben wir bereits bei Eintritten und Änderungen ab Herbst 2021 in den Verträgen vereinbart.