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Neue GKK-Meldefristen bei Arbeits-/Dienstantritt von neuen Mitarbeitern
Nun ist es fix: das Sozialrechts-Änderungsgesetz, welches neue Vorschriften in Bezug auf die rechtzeitige Anmeldung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung enthält, tritt mit
01.01.2008 in Kraft!
Demnach ist jeder Arbeitnehmer bereits
vor Dienstantritt der GKK zu melden.
Diese Neuregelung gilt auch für fallweise Beschäftigte (Aushilfen)!
Bei verspäteteten Anmeldungen kann die zuständige Gebietskrankenkasse Beitrags-zuschläge und Verwaltungsstrafen verhängen.
Um unnötige und hohe Kosten zu vermeiden, ersuchen wir Sie, uns Anmeldungen von Mitarbeitern rechtzeitig zukommen zu lassen. Und bedenken Sie bitte, dass wir natürlich auch eine gewisse Bearbeitungszeit benötigen! Über die genaue Vorgangsweise werden wir Sie natürlich rechtzeitig informieren. |