heremas
Innsbruck • Ried im Zillertal • Villach • Wien • Zell am See, Hotline 0810 955 044, info@hgc.at.at
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der hgc Hotellerie & Gastronomie Consulting Group Österreich (im nachfolgenden kurz "hgc" genannt)

Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Leistungserbringung seitens der hgc. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von der hgc angenommenen Auftrages und deren gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausnahmslos nicht anerkannt und gelten nur, wenn sich die hgc diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern daher nicht als Zustimmung zu von den gegenständlichen Bedingungen abweichenden Regelungen. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

II. Angebote und Zustandekommen des Vertrags
Angebote der hgc sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung beider Vertragspartner zustande.

III. Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der hgc ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die hgc ist ermächtigt, deren Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Auftraggeber hievon gegebenenfalls in Kenntnis setzen. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der hgc.

IV. Vollmachts- und Rechtseinräumung
Der Auftraggeber ermächtigt die hgc für die Dauer des gegenständlichen Vertragsverhältnisses unwiderruflich, in Bevollmächtigung und in seinem Namen den jeweils zuständigen Behörden gegenüber die aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden erforderlichen Erklärungen zu erstatten und abzugeben. Der Auftraggeber räumt der hgc für die Durchführung der erforderlichen Software-Updates und Fernwartemaßnahmen jegliche hiefür notwendigen Zugriffsmöglichkeiten ein.

V. Leistungen der hgc
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweils getroffenen Leistungsbeschreibung in der unterfertigten Auftragsbestätigung der Vertragsparteien.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der hgc (Auftragnehmer, Unternehmensberater) auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

VI. Entgelt
Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die hgc ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Material- und Rohstoffpreise, Personalkosten oder sonstige Kosten nach Abschluss des Vertrages wesentlich ändern. Bei Vertragsabschluss vereinbarte Begünstigungen, so etwa Skonti und Nachlässe sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist die hgc berechtigt, diese nach zu verrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Entgeltminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von der hgc nicht bestritten wird. Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit einer sonstigen Zahlungspflicht der hgc gegenüber in Verzug, ist die hgc unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die hgc liegt durch diese Handlungen nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde. Die jeweiligen Entgeltsfälligkeiten ergeben sich aus dem abgeschlossenen Auftrag. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von derzeit 8 % p.a. verrechnet.

VII. Mängelrüge
Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche ist die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

VIII. Haftung
Die Haftung der hgc für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die hgc ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der hgc zurückzuführen ist.

IX. Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Das zwischen den Vertragspartnern begründete Vertragsverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist beidseitig unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils zum Ablauf eines Kalenderjahres aufkündbar. Die Kündigung hat, um Rechtsfolgen auszulösen, schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz eingeschriebener Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist die hgc berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sollte der Auftraggeber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen oder sollte der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auflösen, zahlt der Auftraggeber zusätzlich zu den übrigen Verpflichtungen eine Ablösesumme von 50% der restlichen bis zum nächst ordentlichen Vertragsablauf noch fällig werdenden Entgelte.

X. Urheberrecht
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen der hgc bzw. deren Lizenzgebern zu. Jede Verletzung dieser Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Ist die Erstellung von Individualsoftware Gegenstand des Vertrags, wird durch den gegenständlichen Vertrag lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

XI. Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können von der hgc vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website www.hgc.at abrufbar und wird dem Auftragnehmer auf jeweiligen Wunsch umgehend zugesandt. Sofern die Änderung den Auftraggeber nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Mitteilung über die Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird die hgc dem Auftraggeber mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung deren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. hgc wird bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. hgc behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Im Fall dessen ist die Kündigung des Auftraggebers gegenstandslos.

XII. Anwendbares Recht
Es gelten, soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht.

XIII. Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der hgc sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Definiert nach dem jeweiligen hgc Geschäftsstellen-Standort. Demnach: Wien, Innsbruck, Zell am See, Villach.

XIV. Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gewerbe
Gewerblicher Buchhalter, Unternehmensberater

Erweitere Geschäftsbedingungen der hgc hotellerie & gastronomie GmbH & CoKG
für Lizenzverkäufe und Programmdownloads

Nicht im Kaufpreis enthalten sind die eventuell erforderliche Kabelverlegung (Cat5 oder höher) sowie Installationsmaterial (Kabel, Dosen, Stecker, ...) oder eine Dokumentation der Installation. Wird eine Dokumentation der Installation ausdrücklich gewünscht, wird diese nach Tatsächlichen Aufwand verrechnet. Kosten, die durch vom Auftraggeber gewünschte, verursachte oder zu verantwortende Terminverschiebungen entstehen, können an den Auftraggeber weiterverrechnet werden. Generell erfolgt die Lieferung der Hardware auf einmal; Transportkosten, die durch vom Auftraggeber gewünschte, verursachte oder zu verantwortende Teillieferungen entstehen, können an den Auftraggeber weiterverrechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Softwareprodukte technischen Änderungen unterliegen können und bei längerfristiger Nutzung ggf. Updates und Nachfolgeprodukte akzeptiert werden müssen.
Die Datenverkabelung erfolgt auf Grund der übergebenen Installationsbedingungen durch einen vom Kunden selbst beauftragten, autorisierten Elektriker. Danach erfolgt durch hcg die Installation der Software, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für alle im Zuge der Projektabwicklung vor Ort beschäftigten Mitarbeiter sind vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen.
SCHULUNG Die allenfalls vereinbarte Systemeinschulung des hgc Hauptanwenders sowie der leitenden Mitarbeiter für die Dienstplananwendung erfolgt durch unsere Fachkräfte während der Geschäftszeiten von hgc. Werden Dienstleistungen vom Auftraggeber ausdrücklich nach 18: Uhr verlangt, werden diese mit einem Nachtzuschlag von 50% verrechnet. Nachschulungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ebenfalls zuschlagswirksam werden gewünschte Schulungstermine an Wochenenden oder Feiertagen.
SCHULUNGSZIEL Die Schulung soll Ihren Mitarbeitern den Umgang und die Fähigkeit zur selbstständigen Arbeitsabwicklung mit diesem System / diesen Systemen gewährleisten. Daher sollten die Teilnehmer für die vereinbarte Trainingsdauer von anderen Aufgaben entbunden sein.
AUSSCHLUSS: da die „heremas“ Anwendungsgebiete derart vielfältig gestaltet sind, ist die Behandlung von reinen fachlichen Themen ausdrücklich ausgeschlossen. Dies ist notwendig um ein gutes Schulungsergebnis in der Softwareanwendung zu gewährleisten! Gerne sind stehen wir aber für einen fachliche Schulung im Bereich der allgemeinen Lohnverrechnung bei einem gesonderter Schulungszeitpunkt zur Verfügung.
HAFTUNG hgc übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Hard- und Softwarefehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die absolute und relative Frist nach § 1489 ABGB wird jeweils mit 6 Monaten festgelegt. Die Geltung des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
GEWÄHRLEISTUNG schriftliche Rügepflicht mittels eingeschriebenem Brief: Die Ware ist nach der Ablieferung bzw. Beendigung der Installation unverzüglich vom Auftraggeber zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung oder Beendigung der Installation unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer mittels eingeschriebenen Brief bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind in gleicher Weise nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht mittels eingeschriebenen Brief, nicht substanziiert oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen jedweder Art sowie von Irrtumsansprüchen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Umkehr der Beweislast gem. § 924 2. Satz ABGB wird ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsansprüche, auch für gebrauchte Waren, müssen binnen 6 Monaten ab der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.
SOFTWARE – WEITERGABEVERBOT An gelieferten Programmen und Dokumentationen wird nur das Recht, diese ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden, erworben. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, ab Inbetriebnahme einen Softwarewartungsvertrag abzuschließen.
Ergänzung der AGB der hgc zum Bereich „entgeltliche und kostenlose Downloads“
- Alle Downloads geschehen auf eigene Gefahr und ohne Rechtsansprüche für Schadenersatz bzw. Schadensausgleich und Wiedergutmachung.
- Die hgc Group Österreich schließt bei Downloads dezitiert nicht aus, dass Viren oder sonstige Programme bzw. Programmteile mitgeladen und auf Ihrer EDV-Umgebung installiert, abgelegt bzw. gespeichert und in weiterer Folge aktiviert werden können.
- Die hgc Group Österreich übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Berechnungsfehler oder Programmfehler in allen Downloads. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko, Rechenvorgänge sind vom Anwender händisch zu überprüfen. Es besteht auf die Funktionalität der kostenlosen Downloads. Jegliche Weitergabe und Vervielfältigung der Downloads für gewerbliche oder nicht-gewerbliche Zwecke wird ausdrücklich untersagt.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für die Richtigkeit der auf dieser Homepage enthaltenen Informationen übernommen werden. Eine Haftung wird daher ausgeschlossen.









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